Statuten vom 29. April 2016

i) ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben.

Gemeinnützig- keit

3 Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig.

4 Die BGM beschränkt ihre Tätigkeit grundsätzlich auf das Gebiet der Stadt Luzern und der Agglomerationsgemeinden.

5 Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. 6 Sie kann zur Erreichung der Zielsetzung mit andern Unternehmen der Im- mobilienwirtschaft zusammenarbeiten.

Beteiligungen

Art. 4

Grundsätze zur Vermietung

Vermietungs- reglement

1 Die Vermietung ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Aufgabe des Vorstandes, der darüber ein Vermietungsreglement erlässt. Der Vor- stand sorgt auch dafür, dass die Mieter/innen über allfällige Auflagen auf- grund staatlicher Wohnbauförderung informiert werden und sich zu deren Einhaltung verpflichten.

2 Die Mietzinsen staatlich geförderter Wohnungen richten sich nach den ent- sprechenden Vorschriften.

staatliche För- derung

Art. 5

Grundsätze zu Bau und Unterhalt der Gebäude

Ausrichtung

1 Beim Bauen und Umbauen ihrer Gebäude sind der Genossenschaft beson- ders wichtig: Einsatz von ökologischen Materialien, Einsparung von Energie beim Bau und Betrieb, generationengerechtes Bauen und familienfreundli- che Umgebungen. 2 Mit einem fortlaufenden, nachhaltigen, kosten- und qualitätsbewussten Unterhalt passt die Genossenschaft ihre Gebäude an den Stand der techni- schen Möglichkeiten und an die zeitgemässen genossenschaftlichen Wohn- bedürfnisse an und sorgt damit für die Werterhaltung der Gebäude. Dazu gehört auch die regelmässige Prüfung von Massnahmen zur Wohnwertstei- gerung der Liegenschaften und ihrer Umgebung. 3 Bei grösseren Sanierungen und Ersatzneubauten achtet die Genossen- schaft auf ein sozialverträgliches Vorgehen. Sie kündet Sanierungen und Er- satzneubauten rechtzeitig an und bietet den Betroffenen nach Möglichkeit ein Umsiedlungsobjekt an.

Unterhalt

Um- und Er- satzneubauten

Statuten Baugenossenschaft Matt

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