Statuten vom 29. April 2016
i) ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben.
Gemeinnützig- keit
3 Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig.
4 Die BGM beschränkt ihre Tätigkeit grundsätzlich auf das Gebiet der Stadt Luzern und der Agglomerationsgemeinden.
5 Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. 6 Sie kann zur Erreichung der Zielsetzung mit andern Unternehmen der Im- mobilienwirtschaft zusammenarbeiten.
Beteiligungen
Art. 4
Grundsätze zur Vermietung
Vermietungs- reglement
1 Die Vermietung ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Aufgabe des Vorstandes, der darüber ein Vermietungsreglement erlässt. Der Vor- stand sorgt auch dafür, dass die Mieter/innen über allfällige Auflagen auf- grund staatlicher Wohnbauförderung informiert werden und sich zu deren Einhaltung verpflichten.
2 Die Mietzinsen staatlich geförderter Wohnungen richten sich nach den ent- sprechenden Vorschriften.
staatliche För- derung
Art. 5
Grundsätze zu Bau und Unterhalt der Gebäude
Ausrichtung
1 Beim Bauen und Umbauen ihrer Gebäude sind der Genossenschaft beson- ders wichtig: Einsatz von ökologischen Materialien, Einsparung von Energie beim Bau und Betrieb, generationengerechtes Bauen und familienfreundli- che Umgebungen. 2 Mit einem fortlaufenden, nachhaltigen, kosten- und qualitätsbewussten Unterhalt passt die Genossenschaft ihre Gebäude an den Stand der techni- schen Möglichkeiten und an die zeitgemässen genossenschaftlichen Wohn- bedürfnisse an und sorgt damit für die Werterhaltung der Gebäude. Dazu gehört auch die regelmässige Prüfung von Massnahmen zur Wohnwertstei- gerung der Liegenschaften und ihrer Umgebung. 3 Bei grösseren Sanierungen und Ersatzneubauten achtet die Genossen- schaft auf ein sozialverträgliches Vorgehen. Sie kündet Sanierungen und Er- satzneubauten rechtzeitig an und bietet den Betroffenen nach Möglichkeit ein Umsiedlungsobjekt an.
Unterhalt
Um- und Er- satzneubauten
Statuten Baugenossenschaft Matt
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