Staturen vom 2.5.2025

5 Ferner werden den Mitgliedern von Vorstand und Kommissionen die im Interesse der Genossenschaft aufgewendeten Auslagen ersetzt.

Auslagenersatz

5.

Organisation

Organe

Art. 2 3 Überblick

Überblick

Die Organe der Genossenschaft sind:

a) Die Generalversammlung. b) Der Vorstand c) Die Revisionsstelle

Generalversammlung

Art. 2 4 Befugnisse

1 Der Generalversammlung stehen die nachfolgenden Befugnisse zu: a) Festsetzung und Abänderung der Statuten. b) Wahl und Abberufung des /der Präsidenten/in, der weiteren Mitglieder des Vor standes und der Revisionsstelle. c) Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes. d) Abnahme der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes. e) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes. f) Beschlussfassung über Berufungen gegen Ausschlussbeschlüsse des Vorstandes. g) Beschlussfassung über den Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstü cken sowie Wohnungen und die Einräumung von Baurech ten, deren Wert 5% des Bruttobuchwertes sämtlicher Liegenschaften (ohne Abschreibungen) über steigen. h) Beschlussfassung über den Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und/oder die Erstellung von neuen Überbauungen, deren Kosten 10 % des Brutto-Buchwertes sämtlicher Liegenschaften (ohne Abschreibungen) überstei gen. i) Beschlussfassung über den Abbruch von Wohnhäusern der Genossenschaft und die Erstellung von Ersatzneubauten j) Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion der Genossenschaft. k) Genehmigung von Reglemente n, soweit diese nicht ausdrücklich in der Kompe tenz des Vorstandes liegen. l) Beschlussfassung über auf Antrag von Mitgliedern traktandierte Geschäfte, so weit diese der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterstehen (Art. 24 Abs. 1). m) Beschlussfassung über alle weiteren Gegenstände, die durch Gesetz oder Statu ten der Generalversammlung vorbehalten sind oder die vom Vorstand der Gene ralversammlung unterbreitet werden. 2 Anträge der Mitglieder auf Traktandieren eines Geschäftes gemäss Buchst. m) müs sen spätestens 60 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Der Termin der ordentlichen Generalversamml ung ist jeweils mindestens drei Monate zum Voraus bekannt zu geben .

Befugnisse

Anträge

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